Batterien/Akkumulatoren
Batteriegesetz - BattG
Das Batteriegesetz regelt das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Betroffen von dieser gesetzlichen Regelung sind alle Arten von Batterien und Akkus, unabhängig von ihrer Größe, Masse, stofflichen Zusammensetzung oder Verwendung.
Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht im Hausmüll erfolgen, daher sind Batterien und Akkus mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Schadstoffhaltige Batterien bzw. Akkus sind zusätzlich mit den Symbolen Pb = enthält Blei, Cd = enthält Cadmium oder Hg = enthält Quecksilber gekennzeichnet. Als Verbraucher sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, den vorhandenen Sammelsystemen Batterien und Akkus zur umweltverträglichen Entsorgung und Wiederverwertung zu überlassen. Hierdurch können wertvolle Rohstoffe, wie z. B. Eisen, Nickel, Mangan, Zink etc. zurückgewonnen und negative Auswirkungen auf die Umwelt, oder die Gesundheit vermieden werden.
Damit erfüllen Sie die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz.
Batterien und Akkus können bei allen Kommunalen Sammelstellen oder im Handel kostenlos abgegeben werden. Auch wir nehmen Batterien, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich zurück. Diese können ausreichend frankiert an unsere Adresse gesendet werden.
ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTE
Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG
Das ElektroG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Elektroaltgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden und sind daher mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Elektroaltgeräte können Schadstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Elektroaltgeräte können aber wertvolle Rohstoffe, wie z. B. Kupfer, Eisen, Silber, Kunststoff, Glas, etc., enthalten, die wiederverwendet werden können. Daher verpflichtet das ElektroG die Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Elektrogeräte.
Verbraucher können Elektroaltgeräte kostenfrei entweder bei allen kommunalen Sammelstellen oder bei uns zurückgeben.
GASLAMPEN
Entsorgung Gasentladungslampen
Die Rückgabe und Entsorgung von Gasentladungslampen wird ebenfalls durch das ElektroG geregelt. Gasentladungslampen sind z. B. Energiesparlampen, Kompaktleuchtstofflampen (mit und ohne Vorschaltgerät), stabförmige Leuchtstofflampen, LED-Lampen mit standardisierter Fassung (Retrofit Lampen, LED-Röhren), Halogen-Metalldampflampen, Neon-Lampen. Da Gasentladungslampen Schadstoffe enthalten können, sind Verbraucher gesetzlich zur Rückgabe verpflichtet.Hierdurch wird eine umweltverträgliche Entsorgung der Schadstoffe gewährleistet und sichergestellt, dass wertvolle Rohstoffe, wie z. B. Glas und Metalle, zurückgewonnen werden. Gasentladungslampen können Verbraucher kostenfrei bei allen Kommunalen Sammelstellen oder dem Schadstoffmobil abgeben.
Bitte transportieren Sie Gasentladungslampen bruchsicher, damit keine Schadstoffe freigesetzt werden. Glüh- und Halogenlampen gehören nicht in den Glascontainer, da die feinen Metalldrähte nur schwer vom Glas zu trennen sind. Entsorgen Sie diese bitte deshalb über den Hausmüll.
Wenn eine Energiesparlampe zu Bruch geht, besteht die Möglichkeit mit gesundheitsschädlichem Quecksilber in Kontakt zu kommen. Bitte beachten Sie für diesen Fall die folgenden Regeln, um so wenig wie möglich mit Quecksilber in Berührung zu kommen:
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Lüften Sie den Raum für ca. 15 Minuten. Verlassen Sie den Raum während dieser Stoßlüftung. Am besten die Heizung oder Klimaanlage ausschalten.
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Kehren Sie alle größeren Teile der Lampe zunächst mit einem steifen Papier oder Karton zusammen und geben diese in ein verschließbares Gefäß (z. B. Schraubglas, oder feste, verschließbare Plastiktüte). Vorsicht, dass Sie sich nicht an den Glasscherben schneiden.
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Um kleine Stücke und Staub aufzunehmen verwenden Sie bitte ein angefeuchtetes Haushaltstuch oder Klebeband. Verpacken Sie die Reinigungsutensilien zusammen mit den Lampenresten in einem luftdichten Gefäß.
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Im Anschluss an alle Reinigungsmaßnahmen lüften Sie noch einige Zeit und waschen gründlich die Hände.
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Entsorgen Sie die zerbrochenen, wie Ihre ausgedienten Energiesparlampen bei der nächsten Sammelstelle für Altlampen.
VERPACKUNGSMATERIAL
Verpackungsverordnung - VerpackV
Die VerpackV strebt an Abfälle aus Verpackungen zu reduzieren, bzw. die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern. Daher dürfen Verpackungen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Verbraucher sind gesetzlich zur Rückgabe der Verpackungen über die vorhandenen Sammelsysteme, z. B. Papiertonne, Gelber Sack, etc., verpflichtet, da viele Verkaufsverpackungen wiederverwendet werden können.Unser Ziel ist es, unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, nur hochwertiges Verpackungsmaterial zu verwenden, das aus recyclingfähigem und umweltverträglichem Material besteht. Damit ist die Ware auf dem Weg zu Ihnen optimal geschützt.